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   OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03   

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OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03 (https://dejure.org/2003,17044)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2003 - 3 B 177/03 (https://dejure.org/2003,17044)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 3 B 177/03 (https://dejure.org/2003,17044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Anspruch auf Freihaltung mehrerer Planstellen; Konkurrenzsituation bei der Einstellung von Proberichtern; Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens im Land Brandenburg; Aussagekraft der Ausbildungszeugnisse des juristischen ...

  • Judicialis

    BbgVwVfG § 38; ; BbgRiG § 12 Abs. 1; ; VwGO § 123 § 154 Abs. 2; ; GKG § ... 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 20 Abs. 3; ; GKG § 13 Abs. 1; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.08.2003 - 3 B 76.03

    Rücknahme des Rechtsmittels der Beschwerde - Entscheidung über die Kosten des

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Dies schließt es aus, dass die Entscheidung - wie etwa die die Beamten des Geschäftsbereichs betreffenden Personalentscheidungen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 14. Juli 2003 - 3 B 76/03 -) - auf Grund einer allgemeinen Delegation auf der Ebene der zuständigen Fachabteilungen "im Auftrag" getroffen werden darf, selbst wenn durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass sie der Behördenleitung zugerechnet werden können.

    Dass bei der Einstellung von Proberichtern dem Vorstellungsgespräch regelmäßig größere Bedeutung zukommt als etwa bei der Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beforderungsdienstpostens, liegt in der Natur der Sache, denn auf dienstliche Beurteilungen, durch die die Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung grundsätzlich zu ermitteln sind (vgl. hierzu zuletzt Beschluss des Senats vom 14. Juli 2003 - 3 B 76/03 -), kann der Dienstherr zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgreifen.

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 E 13/02

    Beschwerde hinsichtlich der Heraufsetzung eines Streitwerts; "Wirtschaftliche

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Für die Bestimmung dieser wirtschaftlichen Bedeutung, die auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass es der Antragstellerin unmittelbar nur um die nochmalige Chance geht, mit ihrer Bewerbung zum Zuge zu kommen (so aber VGH München, a.a.O.), sind genügende Anhaltspunkte im Sinne von § 13 Abs. 1 GKG gegeben, da der Gesetzgeber in § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG insoweit pauschalierte Festlegungen getroffen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 21. März 2003 - 3 E 13/02 - sowie Beschluss des 1. Senats des beschließenden Gerichts vom 19. Oktober 2001 - 1 E 6/01 -).
  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 3 C 98.3288
    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (so auch VGH München, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 3 C 98.3288 -, NVwZ-RR 2000, 332 f.) ist der Streitwert hier nicht nach einem Bruchteil des Auffangwertes des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zu bemessen.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133, 146).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Ihnen kommt die entscheidende Bedeutung bei der Auswahlentscheidung des Dienstherrn und der dabei erforderlichen "Klärung einer Wettbewerbssituation" zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - NVwZ-RR 2002, 201, 202; Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - DÖD 2003, 202, 203).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Ihnen kommt die entscheidende Bedeutung bei der Auswahlentscheidung des Dienstherrn und der dabei erforderlichen "Klärung einer Wettbewerbssituation" zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - NVwZ-RR 2002, 201, 202; Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - DÖD 2003, 202, 203).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, kann nur dann festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 217; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Nach der - ohne weiteres auch auf die Konkurrenzsituation bei der Einstellung von Proberichtern anwendbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zur Sicherung des Anspruchs eines Bewerbers regelmäßig die einstweilige Freihaltung nur einer Planstelle in Betracht zu ziehen, da die Freihaltung mehrerer Planstellen für einen Bewerber im Allgemeinen als unverhältnismäßiger Eingriff in die Personaldisposition des Dienstherrn sowie in die Interessen der anderen beteiligten Bewerber erscheinen müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 -2 ER 301.93 - DVBl. 1994, 118, 120).
  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Ist dies schon bei mündlichen Prüfungen grundsätzlich als nachteilhaft anzusehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. März 1994 - 6 B 65.93 - NVwZ 1995, 494, 495), gilt dies erst recht für ein Vorstellungsgespräch, in dem es gar nicht oder doch jedenfalls nicht in erster Linie um die Ermittlung der Fähigkeiten und Kenntnisse eines Bewerbers geht, sondern um die Prognose, ob er nach dem Gesamteindruck seiner Persönlichkeit den praktischen Anforderungen eines konkreten Amtes - und zwar besser als alle anderen Bewerber - gewachsen sein wird.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
    Die Selbstbindung ist in einem derartigen Fall mit dem durch Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 21. Abs. 2 Satz 1 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) gewährleisteten Grundsatz der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 8.97 - BVerwGE 106, 129, 133).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

  • BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94

    Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation,

  • BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensfehlers

  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 1749/94

    Zur Vorauswahl von Bewerbern für die Besetzung eines Dienstpostens; zur Frage, ob

  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 178/03

    Ernennung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.1995 - 3 M 19/95

    Ernennungsbefugnis des Ministerpräsidenten; Auswahlbefugnis; Konkurrierende

  • VGH Bayern, 16.10.1989 - 3 CE 89.02833
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18

    Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des

    Dies gilt gerade für die hier zu besetzenden Stellen eines Richters oder einer Richterin bzw. Staatsanwalts oder Staatsanwältin auf Probe, mit der Berufsanfänger angesprochen werden, für die naturgemäß weder Beurteilungen noch andere schriftliche Leistungsnachweise vorliegen (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 3 B 177/03 - juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Einer darüber hinausgehenden Feststellung von Tatsachen oder Dokumentation von Fragen und Antworten, wie es die Antragstellerin verlangt, bedarf es danach nicht (vgl. auch: OVG für das Land Brandenburg, Beschl. vom 14.10.2003 - 3 B 177/03 - [...]).
  • OVG Brandenburg, 25.10.2003 - 3 B 354/03

    Bauplanungsrecht: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Genehmigung eines

    Für das Vorliegen eines Anordnungsgrunds ist grundsätzlich Voraussetzung, dass dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen, aber auch der öffentlichen Interessen und der Interessen anderer Personen nicht zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Oktober 2003 - 3 B 177/03 und 3 B 178/03 - Kopp/Schenke, VwGO , 13. Aufl. 2003, Rn. 26 zu § 123).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 178/03

    Ernennung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit;

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